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Windsurfing Fehmarn - Wulfen

Are your ready to surf?

Unsere Reisebedingungen

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben...

Dass es nur angenehme Erlebnisse sind, die Sie während einer unserer Surfreisen mit nach Hause nehmen, das ist unser Wunsch und dem gelten alle unsere Bemühungen. Trotz dieser Voraussetzungen können auf jeder Reise Ereignisse eintreten, die keiner wünscht oder vorhersehen kann.

Unsere Reisebedingungen

Für diese Fälle - und vor allem deren Klärung - gibt es allgemeine Reise - und Zahlungsbedingungen. Sie entsprechen einer unverbindlichen Empfehlung des Reisebüroverbandes gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vorschriften des Reisevertragsgesetzes.

Und sie gelten für die Surfschulen Windsurfing Wulfen und Windsurfing Hamburg (WW) als Reiseveranstalter von Surfreisen und damit für alle Vertragsabschlüsse, die wir mit Ihnen machen.

Allgemeine Reisebedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Reise-bedingungen gelten für die Veranstaltung von Surfreisen durch die Surfschule Windsurfing Hamburg und Windsurfing Wulfen/Fehmarn (WW). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

2. Anmeldung, Reisebestätigung, Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung bietet der Kunde WW den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen durch ein von WW ausgegebenes Anmeldeformular. Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung (lt. Formular), die auf den Reisepreis angerechnet wird, sofort fällig. Die Restzahlung wird bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, bei kurzfristigerer Anmeldung sofort.

3. Leistungen, Preise

Die Leistungen umfassen Schulung, Verleih, Unterkunft und Verpflegung in der im Prospekt angekündigten Form. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in diesem Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben und Ankündigungen auf dem Anmeldeformular ausschlaggebend. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Leistungsänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von WW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. WW ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird WW dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Bei Leistungsänderungen, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss WW unverzüglich zugehen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4. Rücktritt durch den Kunden

Vor dem Reisebeginn kann der Kunde jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei WW. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert WW den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter dem Abzug des Wertes der von WW ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Veranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Danach beträgt der vom Kunden an WW im Falle des Rücktritts zu zahlende pauschalierte Ersatzanspruch:

  • bei Rücktritt bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Gesamtreisepreises
  • bei weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn 50% des Gesamtreisepreises
  • bei weniger als 14 Tagen vor Reisebeginn 100% des Gesamtpreises

5. Nichtantritt der Reise durch den Kunden

Tritt der Kunde - ohne vorhergegangenen wirksamen Rücktritt - die Reise nicht an oder nimmt der Kunde die Reiseleistungen teilweise nicht in Anspruch und zwar aus Gründen, die WW nicht zu vertreten hat, wird der volle Reisepreis fällig. Liegt der Zahlungstermin weniger als 2 Wochen vor Reiseantritt, bedarf es keiner zusätzlichen Mahnung. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Diese Änderung muss WW vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Andernfalls werden bei Anreise einer anderen Person als der angemeldeten Person die gesamten Aufenthaltskosten von der tatsächlich angereisten Person nochmals berechnet und die Reise der ursprünglich gebuchten Person nach obiger Ziffer gebührenpflichtig storniert. Bei Stellung einer Ersatzperson vor Reiseantritt kann WW der Reise des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt. WW kann vom Kunden die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten verlangen.

6. Rücktritt und Kündigung durch WW

WW kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.

  1. a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung vom Reiseveranstalter stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt WW, so behält WW den Anspruch auf den Reisepreis, WW muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden.
  2. b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseanmeldung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den Reisepreis umgehend zurück.
  3. c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für WW nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von WW besteht nur, wenn die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten sind (z.B. kein Kalkulationsfehler), wenn WW die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot macht.

7. Außergewöhnliche Umstände

Die Surfstation kann ein allgemeines Surfverbot aussprechen, sollten die Wetterumstände ein gefahrloses Surfen nicht erlauben - Erstattungsansprüche entstehen dadurch nicht. Den Weisungen des Personals der Surfschule ist Folge zu leisten. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sowie durch unvorhersehbare behördliche Auflagen vereitelt, können sowohl der Reisende als auch WW den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8.1. Gewährleistung / Haftung

WW haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:

  • 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
  • 2. die richtige Leistungsbeschreibung
  • 3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen zu den im jeweils gültigen Prospekt oder durch anderen Hinweis genannten Bedingungen
  • 4. WW haftet für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

8.2 Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von WW für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

8.3 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich WW zur Kenntnis zu geben. WW sorgt für Abhilfe, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Ersatzanspruch nicht ein.

8.4 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm und allen mitangereisten Personen verschuldeten Schäden an der Unterkunft. Die Unterkunft ist pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt im sauberen Zustand zurückzugeben. Das beinhaltet auch die Durchführung einer Endreinigung, es sei denn die Endreinigung ist lt. Prospektausschreibung im Endpreis enthalten.

8.5 Sportunfälle

Die Teilnahme an den Surfreisen erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird der Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung empfohlen.

9. Kaution

Für die Wohnobjekte wird eine angemessene Kaution einbehalten, die spätestens bei Schlüsselübergabe zu hinterlegen ist. WW ist berechtigt, Schadensersatzforderungen wegen schuldhaft herbeigeführter Schäden am Mietobjekt/Einrichtung oder Ansprüche wegen anderer schuldhafter Vertragsverletzung durch den Mieter, gegen die Kaution zu verrechnen. Die Haftung des Kunden für von ihm oder den mitangemeldeten Personen verursachte Schäden, deren Kosten die Höhe der hinterlegten Kaution übersteigt, bleibt unberührt.

10. Personenzahl

Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen (inkl. Kleinkinder) bewohnt werden, als im Prospekt ausgeschrieben sind. WW macht darauf aufmerksam, dass wir das Recht haben, überzählige Personen abzuweisen oder eine angemessene Vergütung zu verlangen.

11. Anreise

Reisebeginn der von WW ausgeschriebenen Reisen ist jeweils zum vereinbarten Zeitpunkt am Reise Ort. Die Anreise muss durch den Kunden selbst durchgeführt werden. WW ist jedoch bemüht, den Kunden bei der Suche nach Mitfahrgelegenheiten zu helfen. WW übernimmt daher keinerlei Haftung für Schäden, die auf Anreisen entstehen.

12. Minderjährige Teilnehmer

Zur Anmeldung Minderjähriger ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig. Hierbei wird gleichzeitig anerkannt, dass für die Reisedauer den Anweisungen des Schulpersonals Folge zu leisten ist. Wiederholte Missachtung der Anweisungen kann zu einem Ausschluss der Teilnehmer führen, ohne dass der Reisepreis erstattet wird. Die Anweisungen des Personals beziehen sich insbesondere bei Jugendcamps auch auf Essens- und Schlafenszeiten, sowie notwendige gemeinsame Ordnungsdienste (z.B. Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten). Die Teilnahme an den Surfreisen erfolgt auf eigene Gefahr.